Kennzeichen-Legende

Standard KFZ Kennzeichen

  • Normales Standard Kennzeichen

Grünes Kennzeichen

  • grüne Beschriftung, grüner Rand, sonst wie Standard Kennzeichen
  • Fahrzeug ist von der Kfz-Steuer befreit (Land- und Forstwirtschaft, bestimmte Anhänger, Arbeitsmaschinen, Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen usw.)
  • Bestimmte Fahrzeuge erhalten jedoch keine grünen Kennzeichen, auch wenn sie steuerfrei sind. Dies gilt vor allem für Behördenfahrzeuge, diplomatische und konsularische Fahrzeuge, Linienbusse, Kleinkrafträder.

Oldtimer Kennzeichen (H Kennzeichen)

  • Euro Kennzeichen, letztes Zeichen: "H" für "Historisches Fahrzeug" (das Zeichen "H" ist kein Bestandteil der Erkennungsnummer)
  • Voraussetzungen: Fahrzeug muß vorwiegend zur "Pflege des kfz-technischen Kulturgutes" eingesetzt werden, weitgehender Originalzustand, Mindestalter: 30 Jahre
  • besonderes Gutachten erforderlich (amtlich anerkannter Sachverständiger)
  • günstige Pauschal-Steuer: 191,- EUR/Jahr (Pkw), 46,- EUR/Jahr (Krad)
  • keine Einschränkungen der Verwendung wie beim roten Oldtimer Kennzeichen eingeführt am 29. Juli 1997

Saison Kennzeichen

  • Eurokennzeichen
  • Betriebszeitraum (am rechten Rand), im dem das Fahrzeug jedes Jahr verwendet werden darf (hier: 04 - 10 für April bis Oktober)
  • Betriebszeit mindestens zwei Monate, höchstens elf Monate des Jahres
  • für Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr über benutzt werden (z.B. Motorräder, Wohnmobile)
  • Außerhalb des Betriebszeitraums muß das Fahrzeug auf Privatgrund stehen, es darf natürlich nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden!
  • eingeführt am 1. März 1997

Kurzzeit Kennzeichen

  • blaue Stempelplakette, keine Prüfplakette, FE-Schrift, aber kein Euro-Feld
  • Nummer beginnt immer mit "04"
  • gelbes Feld: letzter Tag der Gültigkeit (hier: 21. November 2000)
  • Gültigkeit maximal 5 Tage
  • für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten mit ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen (früher: rotes Kennzeichen zur einmaligen Verwendung)
  • Zulassungsstelle kann frei gewählt werden
  • Kennzeichenschild bleibt nach Ablauf der Gültigkeit beim Fahrzeughalter
  • eingeführt am 1. Mai 1998

Rotes Kennzeichen für das Kfz-Gewerbe

  • Stempelplakette, keine Prüfplakette, rote Beschriftung, roter Rand
  • Nummer beginnt immer mit "06"
  • für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen
  • auch für mehrfache Verwendung (keinem Fahrzeug fest zugeteilt)
  • nur für gewerbliche Zwecke (Kfz-Hersteller, Händler, Werkstätten etc.)
  • Voraussetzungen: Gewerbeschein, Bedarfsnachweis, Versicherungsnachweis, "Zuverlässigkeit" des Antragstellers

Rotes Oldtimer Kennzeichen

  • Stempelplakette, keine Prüfplakette, rote Beschriftung, roter Rand
  • Nummer beginnt mit "07" (bei älteren roten Kennzeichen für Oldtimer auch "06")
  • Mindestalter des Kfz: 20 Jahre, Anerkennung als Oldtimer
  • für Oldtimer-Veranstaltungen, Probe-, Prüfungs-, Überführungsfahrten (für privat und Oldtimer-Clubs), nicht zum allgemeinen Gebrauch
  • Halter muß (für ganzjährige Nutzung des Schildes) ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Flensburger Verkehrszentralregister vorlegen
  • mit Genehmigung auch für mehrere Fahrzeuge gültig
  • Alternative zum Oldtimer-H Kennzeichen

Zweizeiliges Kennzeichen

  • Verwendung: wenn ein einzeiliges Schild nicht angebracht werden kann.
  • Standard Kennzeichen hier nur als Muster, es gibt auch andere Kennzeichen Arten in einer entsprechenden zweizeiligen Form (z.B. Kurzzeit, Ausfuhr, Saison Kennzeichen etc.)

Kennzeichen in Engschrift

Eine reduzierte Breite der Schriftzeichen wird genutzt, um Platz zu sparen. Standard-Schrift ist die Mittelschrift. Reicht der Platz für die Mittelschrift nicht aus, so darf die Engschrift verwendet werden (z.B. für achtstellige Eurokennzeichen, wie abgebildet). Bei der FE-Schrift (Eurokennzeichen) sind die einzelnen Zeichen der Engschrift bei gleicher Höhe (75 mm) nur 40,5 mm (Buchstaben) und 38,5 mm (Zahlen) breit. Euroschilder dürfen nur in Mittelschrift oder Engschrift hergestellt werden.

Klebekennzeichen

Klebeschilder werden nur in wenigen Ausnahmen erlaubt: Als vorderes Kennzeichen für Importfahrzeuge oder Oldtimer, an denen normale Schilder keinen Platz haben, und die sich nur mit großem Aufwand umbauen lassen. Bis zu einem bestimmten Maß muss der Halter auch hohe Kosten und Veränderungen am Fahrzeug in Kauf nehmen, um ein normales Kennzeichen anbringen zu können. Manche Zulassungsstellen verweigern die Genehmigung von Folienkennzeichen ganz, da diese nicht der geltenden Norm für Kennzeichenschilder entsprechen.

Verkürztes zweizeiliges kennzeichen

Kennzeichen mit zwei- oder dreistelliger Erkennungsnummer, die Plaketten werden in der unteren Zeile angebracht (unterhalb des Euro-Feldes); vor allem für Motorräder. Viele Motorradfahrer sind aus nachvollziehbaren Gründen an einem möglichst kurzen Schild interessiert. Oft gibt aber schon das Zeichen der Zulassungsstelle (bei dreistelligen Kürzeln) eine gewisse Mindestlänge vor, die dann auch durch eine kürzere Nummer nicht unterschritten werden kann. Der Vorrat an kurzen Nummern ist zudem naturgemäß begrenzt.

Verkleinertes Kennzeichen

Deutlich kleinere, zweizeilige Schilder (mit kleinerer Schrift, Zeichenhöhe 49 mm in FE-Schrift oder DIN-Schrift) z.B. für Leichtkrafträder/Motorroller (bis 80 km/h) und bestimmte Zugmaschinen. Solche Kennzeichen werden in Ausnahmefällen auch für Import-Pkw genehmigt, an denen ein Standardkennzeichen nicht oder nur sehr schwer angebracht werden kann. Die Abbildung zeigt die Ausführung als Saisonkennzeichen.